Nachfolgend meine Schilderung der Situation: leibliche Mutter Schneider bekommt mit leiblichen Vater Müller ein gemeinsames Kind, beide Eltern sind nicht verheiratet. ... Nach der Trennung der beiden Eltern stimmt Vater Müller einer Namensänderung des Kindes zu und das Kind heißt fortan Schneider (Name der Mutter). ... Stets gibt es "lange" Gesichter bei Einreise und Visa Stellung, für das alltägliche Leben sehr umständlich - bei Arztbesuchen beider Kinder, heißt ein Kind Meier, ein Kind Schneider und das macht es auch nicht wirklich leichter - Bei Elternsprechtagen heißt auch die Mutter anders als das Kind und das Kind hat keinerlei Verbindung zum Namen der Mutter - Um so älter das Kind wird, um so mehr besteht die Gefahr in der Schule des "Hänseln und Mobben", da Kinder bekanntlich keine Rücksicht nehmen: "du heißt anders als deine Eltern/Mutter, was bist du für ein Kind, etc."