Muss ich auch ohne Einkünfte weiter Unterhalt zahlen und falls ja, wird bei der Unterhaltsberechnung
beantwortet von
Ausgangssituation: Ende 2008 habe ich einen Auflösungsvertrag mit meinem Arbeitgeber unterschrieben und dafür eine Abfindung von 3 Jahresgehälter erhalten. 2009 war ich Arbeitslos, habe aber den vollen Unterhalt für meine 2 Kinder gezahlt. Anfang 2010 habe ich mich selbstständig gemacht und bis jetzt einen etwas gekürzten Unterhalt bezahlt obwohl ich keine Einkünfte erzielt habe. Das älteste Kind ist nun volljährig, hat die Schule verlassen und keine Ausbildung begonnen.