Wechselmodell Unterhaltsberechnung, Selbstbehalt, Ersatzhaftung
vom 22.11.2018
60 €
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beantwortet von
Ich geschieden, ledig mit 2 Kindern (6 Jahre und bald 8 Jahre) aus der Ehe mit meiner Ex-Frau die neu verheiratet ist und 2 weitere Kinder in der neuen Ehe hat (Neugeborenes und 2 Jahre) leben im paritätischen Wechselmodel mit unseren 2 gemeinsamen Kindern. ... Ich als Mann kann keine Kinder bekommen. Ich als Vater kann wenn ich neu verheiratet bin nicht in Elternzeit gehen wenn dadurch der Mindestunterhalt nicht mehr bezahlt werden kann da ich als Besserverdiener in neuer Ehe damit eventuell unter den Selbstbehalt rutsche würde.