Trennungsunterhalt
vom 1.6.2009
30 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Ich habe folgende Frage: Kann ich den Trennungsunterhalt kürzen bzw. verfällt dieser ganz da meine Frau: 1....einseitig aus einer intakten Ehe ausgebrochen ist gem § 1579 BGB. Dies betrifft zwar den Geschiedenenunterhalt ist aber über § 1361 Abs 3 BGB auch auf den Trennungsunterhalt anwendbar § 1579 Nr. 2 bis 7 BGB 2.... eine Heilbehandlung die eine Arbeitsunfähigkeit beheben würde unterlässt. s. § 1579 BGB (hier liegt als Beleg dafür eine Ungenutzte Verordnung für die Heilbehandlung zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit vor die Sie achtlos in der Wohnung zurückgelassen hat. 3.... vermindert bedürftig ist da Sie bereits seit dem 24.04.2009 mit Ihrem neuen Lebensgefährten zusammen lebt, dessen Haushalt Sie führt. ... Die Raten betragen 850 Euro im Monat und können von dem Einkommen abgezogen werden. ... oder muß ich in jedem Fall Trennungsunterhalt in voller Höhe zahlen da Sie angeblich zur Zeit erwerbsunfähig krank ist ?