Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Steht mir nocht trennungsunterhalt bis zur Scheidung zu? oder bekommt man das nur 1 Jahr?
Der Trennungsunterhalt ist bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen. Ihr Mann darf also die Zahlungen nicht deshalb einstellen, weil er die Scheidung eingereicht hat.
2. Steht mir nach der Scheidung noch Unterhalt zu? Und wenn, würde es sich bei den Gehältern für mich lohnen, dieses einzuklagen? Wegen Gerichtskosten etc.
Es kann Ihrerseits nachehelicher Unterhalt geltend gemacht werden.
Ihr Mann wird nicht von allein zahlen. Sie sollten daher nachehelichen Unterhalt von ihm fordern.
Zahlt er nicht freiwillig, können Sie dies auch gerichtlich geltend machen.
Hinsichtlich der Kosten können Sie für Ihren Teil auch Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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