sehr geehrte damen und herren, ich benötige die information, ob eine reduzierung des unterhaltes bei folgendem sachverhalt möglich ist. ich zahle bereits für meine kinder aus erster ehe (7 + 6 j.) mon. 662€. kindergeld kann nicht berücksichtigt werden, da die kinder in den usa leben, der unterhalt läuft über den bgh (Auslands Unterhalts Gesetz). nun hatte ich in 2004 erneut geheiratet und meine nicht arbeitende frau bringt zwei kinder (jetzt 10+15) mit in die ehe. die beiden möchte ich gerne adoptieren (urspr. Vater nicht mehr existent), da ich ihnen auch eine rechtliche absicherung geben möchte.Die stiefkinder erhalten keinerlei waisenrente oder unterhalt von sonst. seiten. der "kleine" adoptionsantrag soll in kw 33 gestellt werden. nun die eigentliche fragen: bei 2100 € netto incl. nebenjob / mon., steuerklasse 3 / 2 kinder: wieviel unterhalt muss ich zahlen, wenn der aktuelle status verh. + 2 kinder + 2 pflege (stief)kinder bleibt? wieviel unterhalt müsste ich zahlen, wenn die adoption vollzogen wäre = verh. + 4 kinder 6,7,10,15 j. und darf bezüglich des niedrigen verdienstes eine adoption vollzogen werden?