Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass Sie und Ihr Mann das gemeinsame Sorgerecht für die 3 Kinder haben. Insofern können Sie sich grundsätzlich von Ihrem Mann trennen. Allerdings dürfen Sie nicht ohne Weiteres mit den Kindern nach Kanada auswandern, sofern der Vater nicht zustimmt. Sie müssten dann das alleinige elterliche Sorgerecht beantragen, um dies entscheiden zu können.
Hierbei wird das Familiengericht prüfen, ob dieser Umzug dem Kindeswohl entspricht. Dieser Umzug würde schließlich mit einer erheblichen Beschneidung des Umgangsrechtes des Vaters einhergehen, so dass hier strenge Prüfungsmaßstäbe anzuwenden sind.
Wie das Gericht entscheiden wird, lässt sich vorab nicht sagen. Ich gehe allerdings davon aus, dass eine für Sie positive Entscheidung zunächst schwierig werden wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Gerne bin ich Ihnen weiterhin behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 04.09.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28
22851 Norderstedt
Tel: 040-41186796
E-Mail:
Rechtsanwältin Wibke Türk
Hallo Frau Türk,
es heiß dann, dass es erst im Scheidungsprozess geklärt werden könnte und nicht vorher?
Und dieser kann sich wirklich in die Länge ziehen und auf keinen Fall bis April 2019 kann ich mit einer Entscheidung rechnen, wenn mein Mann dem nicht vorher zustimmt, richtig?
Danke.
Sie können die Frage der elterlichen Sorge ganz unabhängig von einem etwaigen Ehescheidungsverfahren kurzfristig beim Familiengericht anhängig machen und eine Klärung der Sache vorantreiben. Die beiden Verfahren haben in diesem Fall nichts miteinander zu tun.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.