Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Ihre Freundin mit Kind das Land verlassen darf, gilt deutsches Recht. Dann wäre es tatsächlich so nach der Rechtsprechung, dass sich entweder die Eltern das Bringen/Holen zur Hälfte teilen. Einige Gericht urteilen sogar, dass wenn eine Mutter derart weit weg zieht, dass sie komplett Holen und Bringen muss.
Nach brasilianischem Recht müsste sie anwaltlich vor Ort klären - also bis er dem Umgang zustimmt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Ok, das heißt holen und bringen die Kosten für die Reise ( Flugtickets) gehen zu Lasten der Kindsmutter bei Ihrer Ausführung zu etwaigen Gerichtsurteilen. Verstehe ich Sie da richtig? Wow starker Tobak , der hat sich nie für das Kind interessiert jetzt gerade um sich an mir zu rächen.
Es kommt ja immer auf den Einzelfall und Einzelrichter an - aber das wäre das, was wohl deutsche Gerichte entscheiden würden. Er hat nunmal ein Recht auf Umgang, auch wenn er es nur aus Rache ausübt. Da die Kindesmutter die räumliche Distanz zwischen beiden schafft, muss sie das quasi als Ausgleich übernehmen - so hatten wir einen vergleichbaren Fall mit Bremen - Frankfurt. Anders: Bremen - Lörrach, dort hat man sich auf der Hälfte getroffen zur Übergabe.
Ich würde hier vielleicht anders ansetzen: ob quasi der Umgang überhaupt dem Kindeswohl entspricht, also ob es sich überhaupt allein in der Fremde wohlfühlt. Das wäre jedoch dann eine Frage, die vor Gericht mit einem Gutachter geklärt werden müsste. Wir hatten einen ähnlichen Fall in Kanada, da musste der Kindesvater herkommen, weil das Kind so klein war und nicht mental in der Lage war, 1-2 Wochen so weit weg von Mama.
Also es ist alles möglich und alles eine Frage der Argumentation - letztendlich immer orientiert am Kindeswohl.
Sobald die Kindesmutter hier ist, wenden Sie sich kurzfristig an einen Anwalt. Gerne helfen wir weiter!
OLG Oldenburg (ganz holen/bringen oder 1/2 Teilung), OLG Stuttgart (1/2 Teilung)