Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht
29.07.2019 07:20
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***,00 € |
Beantwortet von
Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
Sehr geehrte Damen und Herren,
es handelt sich um folgende Situation:
Meine Exfrau und ich leben seit 1 Jahr getrennt. Wir haben beide das Sorgerecht. Ich zog im Sommer 2018 aus und wir sind seit Juni 2019 geschieden. Ich bin 100km weg gezogen, weil ich einen neuen Job angenommen habe. Wir haben zwei Söhne (10 und 4), welche bei ihr leben (Umgangsrecht alle 14 Tage am Wochenende).
Nun ist es so, dass meine Exfrau schon in unserer Ehe viel getrunken hat und mit mehreren Männers verkehrte. Zusammen mit ihrem neuen Partner verfallen sie regelmäßig in den Alkohol-Rausch. Meine Exfrau ist bei Kindesübergabe (alle 14 Tage am Wochenende) betrunken, streitet es jedoch ab. Auch meine Mutter, welche nebenan lebt, erlebt sie regelmäßig betrunken oder angetrunken. Die Kinder werden nach Schule und Kita sowie an ihren Wochenende bei den Großeltern abgegeben, da sie den Haushalt nicht schafft, wenn die Kinder in ihrer Nähe sind (ihre eigene Aussage). Zudem scheint sie überfordert, sich um schulische Belange zu kümmern. Hausaufgaben werden von den Großeltern übernommen, weil sie sich nicht imstande fühlt.
Weiteres beklagen die Kinder sich darüber, dass die Mutter mit ihrem Freund am Wochenende bis 12/13 Uhr schlafen und sie kein Frühstück bekämen und still sein müssen, bis sie endlich aufstehen.
Der Kleine besucht die Kita meist nicht, weil die Mutter aufgrund nächtlicher Trink-Eskapaden nicht in der Lage ist, ihn weg zu bringen. Der Große muss sich morgens selbst um seine Schulbrote kümmern. Dies wurde mir auch vom neuen Lebenspartner bestätigt. Der Kleine schläft mit 4 Jahren im Gitterbett, damit er nicht selbständig das Bett verlassen kann (und somit am Wochenende nicht stören kann). Er trägt nach wie vor Windeln, da sich niemand um ein Toilettentraining dort kümmert.
Gespräche mit der Mutter und dem neuen Partner liefen ins Leere. Die Kinder wollen natürlich nicht weg ziehen, weil sie dort Schule, Kita und die Omas haben.
Ich jedoch möchte gerne, dass die Jungs in geordneten Verhältnissen aufwachsen und sie gerne zu mir holen. Ich lebe mit meiner Partnerin und ihren zwei Töchtern. Meine Partnerin arbeitet von daheim und kann viel Zeit für alle Kinder aufbringen.
Macht es hierbei Sinn einen Anwalt einzuschalten? Beim Jugendamt habe ich vorgesprochen. Dort konnte mir kein Rat gegeben werden, da ich keinerlei Beweise für den starken Alkoholismus habe und die Kindsmutter zu relevanten Terminen natürlich weitestgehend nüchtern erscheint.
Weiteres verweigert sie mir die Kinder an den Feiertagen nun mehr schon das zweite Jahr in Folge. Auch hier weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll.
Habe ich Chancen in einem Prozess das ABR zu erhalten? Was passiert, wenn die Kinder trotz allem bei der Mutter bleiben wollen? Der Große meint, er könne nicht wegziehen, da er ja sich um den Kleinen kümmern muss und der Mama helfen muss. Ich finde jedoch, dass das keine Zustände für zwei kleine Jungs sind. Die Jungs haben aber Angst, das Mama sie nicht mehr lieb hat. Hier findet enorm viel Druck auf die Kinder statt.
Ich freue mich über eine Antwort.
Liebe Grüße