Gescheiterter Versöhnungsversuch - läuft Trennungszeit weiter?
vom 1.10.2010
48 €
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Der Ehemann zahlte Trennungs- und Kindesunterhalt (Höhe: € 1.412,-) in den Monaten April, Mai, Juni und Juli 2010, danach - also ab August 2010 - keinen Unterhalt mehr wegen der Versöhnung. Die Ehefrau erhält nun einen Betrag in Höhe von insgesamt € 1.700,- von ihrem Ehemann für Wirtschaftsgeld, Taschengeld, Rücklagenbildung für das gemeinsam bewohnte Haus (Eigentum der Ehefrau) und Nebenkosten für das Haus, eigentlich wollte der Ehemann aber der Ehefrau nur € 1.200,- geben und gar keine Rücklage für das Haus bilden.