Auf welcher Basis wird der Unterhalt berechnet, wenn klar ist, dass das zu versteuernde Einkommen du
23.05.2012 00:15
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***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Folgende Situation: Ich habe einen 15-jährigen Sohn aus erster Ehe und drei Kinder (8, 7 und 4J.) aus zweiter. Vor etwa 1 ½ Jahren kam es zur Trennung der Ehe 2. Ich habe für die drei Kinder der zweiten Ehe bis einschließlich März freiwillig 1.100 € bezahlt, für meinen 15-Jährigen Sohn 143 € (Die 143€ wurden auf Basis des Einkommensteuerbescheids 2008 im Jahr 2010 vom Jugendamt berechnet).
Im Februar sagte ich meiner getrennt-lebenden Frau, dass ich die Zahlung aufgrund von Auftragsrückgang (selbstständig tätig als freier Dozent, zusätzlich mit einem Partner in einer Kommunikationsagentur (GbR)) in der bisherigen Höhe nicht mehr leisten könne und vereinbarte mit ihr, dass sie das Jugendamt mit der Berechnung des zu leistenden Unterhalts beauftragen solle.
Stattdessen bekam ich einen Brief von ihrer Anwältin, in dem ich aufgefordert wurde, meine Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre nebst Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Alternativ dazu könne ich auch freiwillig Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle (niedrigste Stufe) zzgl. 160,- € Trennungsunterhalt, in der Gesamtsumme dann etwa 1.000 € zahlen. Bislang liegt mir nur mein Steuerbescheid 2009 vor, 2010 kann dieser Tage kommen, die Berechnung für 2011 wurde noch nicht beauftragt.
Wie auch immer die vergangenen Umsätze und Gewinne waren: Meine berufliche Situation hat sich aber massiv geändert. Mein Geschäftspartner (GbR) ist am 16.05. verstorben. Die GbR muss wohl aufgelöst werden, einen Teil der Agenturtätigkeit kann ich eingeschränkt fortführen, aber ein Überschlagen der Zahlen aus dem vergangen Jahr deutet darauf hin, dass 75% der Umsätze direkt von meinem Partner abhängig waren.
Meine Frage ist nun: Auf welcher Basis wird der Unterhalt berechnet, wenn klar ist, dass das zu versteuernde Einkommen durch den Tod meines Geschäftspartners deutlich sinken wird? Werden tatsächlich rückwirkend drei Jahre zur Berechnung heran gezogen, auch wenn durch so einen aktuellen Anlass definitiv klar ist, dass es aktuell und fortlaufend zu einem deutlichen Einbruch im Verdienst kommt?
Vielen Dank für die Hilfe