Wenn jetzt die einstweilige Anordnung erlassen wird und ich daraus Unterhalt zahlen muss, kann ich d
vom 14.1.2010
32 €
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beantwortet von
Meine Ex hat für sich und unsere nichteheliche Tochter (20 Monate) Betreuungsunterhalt in Form eines Eilverfahrens ( EA) beantragt. Ich vermute, das die Angaben dort und im PKH Antrag bezügl. ihres Einkommens nicht korrekt sind. Ich vermute, das Sie über Vermögen verfügt bzw. heimlich wieder Arbeiten geht oder andere Sozialleistungen wie AGL bezieht und dies verschwiegen hat.