Die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts erwähnte Richtlinien, die mir keinerlei Recht mehr auf K
vom 18.8.2009
45 €
Historischer Preis
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Ich bin seit einigen Jahren eine vollberufstätige, alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern. ... Da mein Ex-Mann seit über einem Jahr seinen Arbeitsplatz gewechselt hat und eine leitende Position übernommen hat, beauftragte ich das Jugendamt zur Überprüfung des zu zahlenden Kindesunterhalt.