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Aufenthaltsbestimmungsrecht

26. Dezember 2006 21:26 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Bitte nur von erfahrenem Familien-Anwalt/-in zu beantworten:
Welche Möglichkeiten gibt es, für meinen Sohn (12 Jahre)eine bessere Zukunft zu erreichen?
Ich, der Vater: Seit 10 Jahren getrennt, wieder verheiratet.
Mutter: Wieder verheiratet, 2 weitere Kinder 9 und 7 Jahre nach meinem Sohn.
Situation:
Mein Sohn mit ADHS wurde vom Stiefvater bei Wutausbrüchen misshandelt. Mit Unterstützung Jugendamt und Familientherapie keine tätlichen Übergriffe mehr; deshalb von Strafanzeige abgesehen. Nun regelmäßige psychische Zerstörung des Jungen. Wegnahme vieler liebgewonnener Rituale und Geschenke, Chaos im Zimmer. Keinerlei Hilfestellung. Der Bub bleibt sich selbst überlassen und versagt immer mehr obwohl er alles besser machen will. Ehefrau schaut weg. Kein Lob, keine Umarmung. In der Real-Schule hat er normale Noten. 2 Schulverweise wegen mehrfachem Zuspätkommen und Verhalten innerhalb kürzester Zeit wurden vollzogen; Kind teilweise agressiv. Tagsüber ist er in einer vom Jugendamt geförderten Tagesgruppe.
Fakt:
Er muss aus dem Elternhaus herausgenommen werden weil seine Zukunft gefährdet ist. Unterstützende Meinung aller Beteiligten bis auf die betroffene Familie. Ich hole den Bub seit 8 Jahren alle 14 Tage und kann das beurteilen. Es wurde über den üblichen Unterhalt hinaus immer die gesamte Bekleidung Sommer / Winter zur Verfügung gestellt.
Es gibt keine Möglichkeit, ihn zu mir zu nehmen. Ich erspare mir hierzu nachvollziehbare Begründungen.
Gibt es für Baden Württemberg, südlich Stuttgart eine Erziehungsschule oder ähnliches? Wie verteilen sich die Kosten evtl. auch für meine Ex-Frau? Kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorübergehend vom Jugendamt übernommen werden oder muß eine Pflegefamilie bestimmt werden?

Es geht mir mehr um eine Vorabinformation eines erfahrenen Familienanwaltes ohne juristische Verbindlichkeit weil ich im Internet zu dem Thema nicht mehr weiterkomme. Detailrecherche zu Kosten brauche ich momentan noch nicht.

Ich weiß, dass anwaltliche Inanspruchnahme unerlässlich wird, brauche aber vorher für Gespräche mit Jugendamt und sozialen Einrichtungen eine Orientierung.

Danke im Namen meines Sohnes


26. Dezember 2006 | 23:02

Antwort

von


(106)
Anwandener Straße 43
90431 Nürnberg
Tel: 0911 25395207
Web: https://www.Gabriele-Koch.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Rein rechtlich gibt es mehrere Möglichkeiten, das Kind da "raus" zu holen: Die erste wäre, dass Sie selbst das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen um das Kind dann ggf. in einem Internat unterzubringen.

Weiterhin könnten Sie auch im Vorfeld eine konkrete Schule aussuchen und - falls Ihre Ex-Frau mit einem Besuch dieser Schule nicht einverstanden ist - versuchen, das alleinige Entscheidungsrecht über die schulische / berufliche Ausbildung per Gerichtsbeschluss zu erhalten.

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, besteht auch die Möglichkeit einer Ergänzungsplegschaft seitens des Jugendamtes gem. §§ 1666 , 1666a , 1909 BGB .

Alle Entscheidungen werden vom Familiengericht getroffen, das die Beteiligten sowie das Jugendamt in das Verfahren einbezieht und ggf. auch ein famiienpsychologisches Gutachten einholt. Über die Erfolgsaussichten der einzelnen Varianten kann ich keine Prognosen treffen, sie hängen jedoch alle entscheidend von der Einstellung des Jugendamtes ab. Außerdem ist zu beachten, dass gem. § 1666a öffentliche Hilfen vorrangig sind, vor einer Trennung des Kindes von der Familie.

Sofern Ihr Einkommen und das Ihrer Ex-Frau über dem notwendigen Selbstbehalt von 770 € bei Nichterwerbstätigen bzw. 890 € bei Erwerbstätigen liegt, werden die Kosten für eine Privatschule entsprechend der einsatzfähigen Einkommen zwischen den Eltern aufgeteilt.

Eine Liste mit Sonderschulen in BW finden Sie hier: http://www.seminar-stegen.de/Download/Private_Sonderschulen_BW.pdf

Das Kultusministerium hat auch eine Suchfunktion: http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/1iuksb81a00agkqvu9zn1kdkah2t7ciz9/menu/1147113/index.html

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
RAin Gabriele Koch


ANTWORT VON

(106)

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