Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sollten unbedingt einen Anwalt beauftragen, der die Unterhaltsberechnung dem Grunde nach prüft. Sie sind zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet; ob sich das aber auf die Höhe auswirkt, kann nur eine individuelle Berechnung ergeben.
Was den Mehraufwand betrifft, sind Sie zum einen zur Auskunft verpflichtet.
Grundsätzlich muss auch der unterhaltspflichtige Elternteil diesen zahlen. Aber dieses gilt nur dann, wenn der andere Elternteil ; hier also die Mutter, nicht leistungsfähig sein sollte.
Ist die Mutter leistungsfähig, ist der Mehraufwand von beiden Elternteilen anteilig nach deren Einkünften zu tragen. Um dieses prüfen zu können, haben Sie auch einen Auskunftsanspruch gegen die Mutter. Diese muss ebenfalls ihr Einkommen darlegen. Erst dann kann gesagt werden, wer welchen Anteil an den Kosten der Kieferop und dem Reiten zu tragen hat.
Zudem haben Sie natürlich einen Anspruch darauf, die Kostenaufstellung zu erhalten und zu prüfen.
Eine andere Angelegenheit ist die der Überzahlung.
Hier sollten Sie auf Rückzahlung bestehen. Grundsätzlich ist es immer schwierig zuviel gezahlten Unterhalt zurück zuverlangen. Wenn aber die Mutter wußte, dass zuviel gezahlt wurde, wird sie nicht argumentieren können, dass das Geld verbraucht wurde.
Ich rate daher dringend zur eigenen anwaltlichen Beauftragung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Danke für die Antwort könnten sie mir bei dieser Angelegenheit Rechtsbeistand leisten?
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne kann ich Sie unterstützen und Rechtsbeistand leisten.
Bitte setzen Sie sich mit mir über meine Email-Adresse in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle