Sehr geehrte Damen und Herren, mein Lebensgefährte hat vor 5 Jahren die Scheidung beantragt; über die Scheidung im Verbund mit dem nachehelichen Unterhalt ist noch nicht entschieden. 2005 verglichen sich die Parteien auf einen Trennungsunterhalt von 400€ monatlich; die Noch-Frau meines Lebensgefährten war bis dato halbtags tätig. ... Im Rahmen des nachehelichen Unterhaltsverfahren beruft sich mein Lebensgefährte darauf, dass die Ex seit 3 Jahren in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt und ihren Anspruch deshalb verwirkt, wenngleich es sich auch nur um eine Wochenendbeziehung in getrennten Wohnungen handelt, bzw. dass er einen Karrieresprung mittlerweile gemacht hat, in dem er in eine andere Stadt gezogen ist und dort eine neue Stelle mit anderen Aufgaben angenommen hat und sein derzeitiges Einkommen nicht massgebend ist, sondern das was er zuvor verdient hat und wonach der Ex aufgrund ihres Einkommens und ihrer Arbeitspflicht kein Unterhalt zustehen würde.