Wie viel Unterhalt muss ich nach der Gesetzesänderung für meine Tochter und für meine geschiedene Frau zahlen? ... Das staatliche Kindergeld steht der Antragsgegnerin zu und ist hälftig zu Gunsten des Antragstellers bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt worden. § 2 Ehegattenunterhalt Der Antragsteller verpflichtet sich, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung der Ehe der Parteien einen monatlichen, im voraus fälligen Ehegatten-unterhalt von 750,00 € bis zum Verkauf der gemeinsamen Immobilie xxx xx x, xxx xxx, und Wegfall der Grundstücksbelastungen zu zahlen und für die Zeit danach einen monatlichen, im voraus fälligen Elementarehegattenunterhalt von 790,00 € sowie Altersvorsorgeunterhalt von 200,00 € zu entrichten.