Gegenseitige Unterhaltsaufhebung ?
vom 11.4.2007
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Neue Situation: Frau meint: Mann müsse ihr nun Unterhalt in Höhe von 200,-- € im Monat zahlen. Mann meint: Das kann unmöglich sein, da er Kind B versorgt und diesem eigentlich ein höherer Unterhalt (von Frau) zustehen würde.