Das rechtskräftige Scheidungsurteil des Amtsgerichts enthält neben der Scheidung an sich (und Unterhalt für die damals noch minderjährigen Kinder) einen Passus, nach dem zu Lasten der für den Ehemann bei einem Ärzteversorgungswerk bestehenden Versorgungsanwartschaften im Wege der Realteilung monatliche Rentenanwartschaften in Höhe von 500,76 DM, bezogen auf den 30.06.1984, begründet werden. ... Hier liegt nur ein Beschluss vor, in dem für „die Abänderungsklage auf Null“ der Streitwert wie folgt festgesetzt wird: Laufender Unterhalt für die Ehefrau: 19.236,00 DM (ab 7/88, 12 x 1603 DM) Folgende Fragen tauchen auf: 1.Wie hoch ist die gerichtlich festgesetzte Zahlung? 2.Was muss neben dem Unterhalt bezahlt werden (Krankenkasse etc.)?