Anwalt der Ehefrau macht sofort aktenkundig den Nutzungsausfall von ca. 600 € mtl. für das Haus bei gegnerischer Partei geltend, mit dem Vorschlag das mit den zu leistenden laufenden Verpflichtungen der Bank gegenüber (die der Ehegatte nun weiter in Höhe von gesamt ca. 1000 € mtl. allein leistet) zu verrechnen. ... Macht es daher eher Sinn jetzt die Abzahlung so lange wie möglich abzuwarten, da die Schuldsumme des Kredites sinkt und damit der verwertbare Nettowert der Immobilie steigt, der ihr ja weiterhin auf Basis des Grundbucheintrags weiterhin hälftig zusteht oder ist es eher ratsam eine Einigung über diese Kreditsumme schnellstmöglich zu verhandeln, wobei dann sicherlich auch ein sehr hohe anwaltliche Rechnung zu erwarten wäre, da der Streitwert sicherlich eher hoch ausfällt. Kann im Zuge des noch anhängigen Trennungsunterhalts- bzw. nachehelichen Unterhaltsverfahrens der Nutzungsausfallwert auch dafür verwendet werden, er wird ja hier bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen richterlich festgesetzt.