Bislang lief der Kindergeldantrag über mich (die Mutter), doch da ich ins EU-Ausland umgezogen bin, muss der Antrag neu gestellt werden und zwar vom Vater, da dieser in Deutschland lebt und arbeitet (laut Familienkasse, von der wir unterschiedliche Informationen bekommen haben), daher meine Fragen an Sie: - Kann ich, obwohl ich im EU-Ausland lebe, den Kindergeldantrag stellen? - Muss das Elternteil, das mehr Kindesunterhalt zahlt, den Antrag stellen, auch wenn das Elternteil im EU-Ausland lebt? - Muss die Anlage Ausland von mir unterschrieben werden, wenn der Vater der Antragsteller ist?