Guten Tag , seit der Scheidung 2006 leben meine beiden Kinder 12 und 16 bei mir ( KM ).Es gibt einen gerichtlichen Vergleich ,darin steht : 1. der Unterhaltspflichtige zahlt an die Kindsmutter Kindesunterhalt für die gemeinsame Tochter,geb. 1.2.1992 , in Höhe von 121 % des Regelbetrages der 3. ... Werktag eines Monats , beginnend mit dem Monat September 2006. 2. der Unterhaltspflichtige zahlt an die Kindesmutter Kindesunterhalt für den gemeinsamen Sohn , geb. 9.2.1996 , in Höhe von 121 % des Regelbetrages der 2.