Wirkt das Einkommen meiner Noch-Frau bei mir unterhaltsmindernd, d.h. muss Sie anteilig den Kindesun
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Frage 1: Wirkt das Einkommen meiner Noch-Frau bei mir unterhaltsmindernd, d.h. muss Sie anteilig den Kindesunterhalt bestreiten? ... Hintergrund: ich kaufe gerne mit meinem Sohn auch sparsam und nur notwendig ein, die Mutter stellt sich stur und stimmt einer "Verrechnung" mit der Unterhaltszahlung nich zu, so dass ich derzeit die Schuhe doppelt zahle Frage 4: Wann kann ich den Kindesunterhalt direkt an mein Kind überweisen, wenn dieses 16 oder 18 ist?