§ 1615 Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
vom 8.7.2010
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Jetzt wurde ich von der ARGE SGB II aufgefordert Unterhalt auch für die Mutter zu zahlen laut § 1615. (für das Kind wurde regelmäßig nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt) Habe ich alles verstanden, jedoch ist unser gemeinsames Kind seit dem 1. ... Zitat aus dem Gesetz: " Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren.