Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir beantworten Ihre Fragen wie folgt:
Zu 1) Eine Abfindung wird bei der Unterhaltsberechnung - und zwar gestreckt auf mehrere Jahre - als Einkommen berücksichtigt.
zu 2) Ja, hier kann ich auf Ziffer 1 verweisen.
zu 3) Hier kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Es sind hier u.a. zu berücksichtigen, ob Sie neues Einkommen haben, wie hoch die Abfindung ist, wozu die Abfindung gedient hat, etc. Die Abfindung wird nicht selten auf 12, 24 oder 36 Monate verteilt.
Zu 4) Ja. Da zum 1.1.2008 das neue Unterhaltsrecht gilt, und Sie durch die Abfindung neue Tatsachen gschaffen haben, ist m.E. ein Auskunftsanspruch gegeben.
Zu 5) Dies hängt wieder vom Einzelfall ab. Unterhaltsrecht und Steuerrecht sind zwei verschiedene Gebiete, d.h. Beträge die im Steuerrecht berücksichtigt werden, müssen nicht zwingend im Unterhaltsrecht berücksichtigt werden. Hier müßte die Einzelpositionen betrachtet werden, um eine endgültige Auskunft zu geben.
Zu 6) Mir ist nicht klar, warum Sie nur 400 EUR für beide Kinder zusammen zahlen müssen, da ich die Höhe der Abfindung nicht kenne. Gleiches gilt auch für den Betreuungsunterhalt.
Zu 7) Die Kitakosten kann sie abziehen, die Fahrtkosten nicht. So wie ich Sie verstanden habe, arbeitet die Kindesmutter nicht, dann fallen auch keinen Fahrtkosten ab.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht.
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