Umgangskontakte
vom 19.5.2008
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
sehr geehrte Damen und Herren, mein ältester Sohn ist 14 jahre alt. ... Mein Sohn ( 14 Jahre alt ) möchte nun nicht mehr an jedem Kinderwochenende seinen Vater sehen, er will selber entscheiden wann und wie er ihn sehen will. meine Frage nun: Darf ein Jugendlicher, ab dem 14.