Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Erpressung durch Kontaktentzug

| 4. August 2011 23:56 |
Preis: 48€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lebe seit 4 Jahren von meiner Expartnerin getrennt, wir haben einen gemeinsamen Sohn im Alter von 7 Jahren, zudem ich ein sehr inniges Verhältnis habe. Die Mutter und ich haben das gemeinsame Sorgerecht und das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht, auf eine Umgangsregelung haben wir verzichtet welche auch nicht nötig war, mein Sohn lebt bei seiner Mutter. Kindesunterhalt wurde seit der Trennung immer bezahlt.

Es bestand seit jeher fast täglicher Kontakt via Telefon zwischen mir und meinem Sohn, an den Wochenenden war er bis zu meinem Umzug stets bei mir.
Vor etwa einem Jahr zog ich mit meiner jetzigen Frau etwa 400km weit weg, so dass sich der Kontakt außerhalb der Ferien überwigend auf Telefon beschränkt, jedoch funktionierte dies recht gut.

Seit etwa einem Monat verzog die Mutter mit meinem Sohn, der Umzug wurde vorher grob angekündigt, die neue Anschrift ist mir bekannt.

Ich habe der Mutter auch des öfteren finanziell geholfen, wenn es um Belange meines Sohnes wie neue Hosen, Schuhe, Brille etz. ging, als mir auffiel dass das Geld anderweitig benutzt wurde. Nun forderte mich die Mutter auf, sie wieder finanziell zu unterstützen. Als ich dies nicht tat, verwehrt sie meinem Sohne seit etwa einer Woche den Kontakt zu mir, mit der Begründung ich würde meinen Sohn nicht lieben und nicht unterstützen. Sie sprach des öfteren bereits solche Drohungen aus den Kontakt abzubrechen bzw. stark zu dezimieren, jetzt allerdings ist es ernst. Es gibt keine vernünftige Möglichkeit mit der Mutter zu sprechen, und diese Erpressung ist schon ziemlich heftig.

Meine Frage ist nun, was ist zu tun. Ich hatte bereits eine Vorsprache bei der Diakonie, weil mein Sohn psychisch unter der Situation leidet, er möchte auch gern bei mir bleiben. Ich möchte eine Lösung zum Wohle meines Sohnes finden, jedoch weiß ich nicht ob das Jugendamt oder doch ein Anwalt die richtige Anlaufstelle ist.

Vielen Dank vorab für Ihre Mühen.
Mit besten Grüßen.

5. August 2011 | 00:20

Antwort

von


(918)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.

Als Vater des gemeinsamen Kindes steht Ihnen selbstverständlich ein Umgangs- und Kontaktrecht zu. Hindert die Kindesmutter Sie daran, dieses Recht auszuüben, können Sie zwar zunächst versuchen, über das Jugendamt eine Lösung herbeizuführen.

Eine für beide Elternteile verbindliche Umgangsregelung kann aber auch das Jugendamt nur im Einvernehmen mit den Eltern treffen. Blockiert die Kindesmutter, werden Sie Ihr Recht letzlich nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts durchsetzen können.

So kann das FamG z.B. zunächst eine einstweilige Anordnung erlassen, durch die die Mutter verpflichtet wird, den telefonischen Kontakt zu konkreten Zeiten zuzulassen und zu fördern. Eine dauerhafte Umgangsregelung kann dann ebenfalls vom Gericht bestimmt werden.

Wenn die Kindesmutter also weiterhin den Umgang blockiert, sollten Sie einen Anwalt zur Durchsetzung Ihres Umgangsrechtes beauftragen, der, sollte keine außergerichtliche Einsicht der Kindesmutter zu erlangen sein, eine familiengerichtliche Entscheidung herbeiführen wird.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 7. August 2011 | 12:22

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 7. August 2011
4,6/5,0

ANTWORT VON

(918)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht