Wenn es um die Festlegung der Höhe der Unterhaltszahlungen geht (Düsseldorfer Tabelle), welche Posit
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Das Kindergeld erhält die Kindesmutter zur vollen Höhe (ca. 190€/Monat). 7. ... Nach meinem aktuellen Verständnis müsste mein heute geleisteter Unterhalt die Summe sein aus: 1 x Kosten für Wohnungsbereitstellung für das Kind (ca. 200€) 1 x Kosten für Hortunterbringung (150€) 1 x Halbes Kindergeld, das ich der Mutter überlasse (ca 90€) 1 x Musikschule (ca 50€) Gibt es gegen diese Sicht der Situation rechtliche Einwände?