Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 04.2003 geschieden,meine beiden Kinder Sohn 19 Jahre und Tochter 18 Jahre leben bei der KM.Auf Grund massiver Probleme mit seiner Mutter zog mein Sohn im 04.2003 zu mir (An und Abmeldung),leider verlor er in dieser Zeit einen Schneidezahn,Lt.seinen Angaben beim Basketballspiel.Bei der Erstversorgung in einer Uniklinik konnte der Zahn nicht wieder eingesetzt werden,die darauf folgenden Tage war mein Sohn beim Kieferorthopäden und beim Zahnarzt welcher uns eine Implantat- Behandlung empfahl(ca.1500€),ich setzte mich sofoert mit meiner Ex-Frau in Verbindung und schlug ihr die Kostenteilung vor, welche sie strikt ablehnte. ... KK nach anderweitiger Zahnversorgung, die von der KK getragen werden, die ich nach Rücksprache mit meinen Sohn in Btracht gezogen hätte.Im 05.2003 zog mein Sohn zurück zur KM,wo er auch KV ist.Nun stellte sich heraus, dass es kein Unfall war, sondern ein Körperverletzung. Jetzt bekomme ich von ihren Anwalt eine Rechnung zur Begleichung der angefallenen Privatbehandlung in Höhe von 1948,42€ zuzüglich 141,94€ Anwaltskosten- binnen 2 Wochen zu zahlen, weil der Sohn z.Zt. des Zahnverlustes in meiner Obhutspflicht war.