Folgender Sachverhalt: Ehe seit 12/99, getrennt lebend seit 12/06, 2 Kinder (4 und 8 Jahre, leben bei der Mutter), Haus gekauft 2003 (beide Eheleute stehen im Grundbuch, Abtrag 700Euro/Monat), Ehemann zieht 12/06 bis 04/07 zu seinen Eltern (Ehefrau hat ein Verhältnis), Ehefrau bleibt zunächst im gekauften Haus, zieht dann 04/07 mit den Kindern zu dem neuen Freund/Verhältnis (benutzen die gleichen Räume, gemeinsames Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer, aber kein gemeinsamer Einkauf z.B.), Ehemann zieht von 04/07 bis 01/08 in das gekaufte Haus, dann Umzug in eine ca. 50km entfernte Stadt, Ehefrau zieht mit Kindern 01/08 wieder in das gekaufte Haus, ist mit ihrem Freund aber noch zusammen (der lebt aber in seinem Haus). ... Wie hoch können die Forderungen maximal für den nachehelichen Unterhalt für die Ehefrau sein (also wie lange wie viel?) ... Wie hoch sind die Prozeßkosten in etwa (wenn es nicht zu einer Einigung über den nachehelichen Unterhalt kommt)?