Zutrittsrecht des Ehemannes zur bish. gemeinsamen ehelichen Wohnung
beantwortet von
Rechtsanwältin Carolin Richter / Dresden
Der Ehemann meiner Tochter (mit 7 Monate altem Baby) hat kürzlich die gemeinsame ehel. ... Leider sind bislang erteilte anwaltliche Auskünfte (Familienrechtler) über das Zutrittsrecht zur ehemaligen ehelichen Wohnung völlig konträr: 1) Ehemann hat mit dem (böswilligen) Auszug aus der bisherigen ehelichen Wohnung jedes Zutrittsrecht ''''verwirkt'''' - man könne seine verbliebenen Kleidungstücke wohl verpackt vor die Tür stellen, bzw. die Pakete an dessen neue Wohnadresse anliefern lassen - und jeden Zurtitt auch durch Türschlosswechsel verwehren. 2) Sie selbst schreiben, dass - selbst im Trennungsjahr - uneingeschränktes (?) Zutrittsrecht für den Noch-Ehemann besteht?