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Probleme mit Tochter Scheidung)

16. Juli 2008 10:15 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Tochter(35J) lebt in Scheidung, dadurch psychisch erkrankt, hat fast kein Einkommen.
Ehemann ausgezogen, zahlt fast keinen Unterhalt, erhält das Kindergeld.
2 Söhne (8 und 10 Jahre)vorläufiges Sorgerecht auf beide Elternteile und das Jugendamt verteilt.
Wir, die Großeltern, zahlen inzwischen die Miete und fast den gesamten Unterhalt der Tochter und der Kinder.
Fragen: 1.wie sollen wir (die Großeltern) uns künftig verhalten, da unsere finanziellen Möglichkeiten erschöpft sind.?
2. kann die Tochter Sozialhilfe beantragen?
3. Wie kann der Vater zur Zahlung gezwungen werden

-- Einsatz geändert am 16.07.2008 20:45:33

16. Juli 2008 | 20:57

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
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Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Zunächst sollten Sie umgehend beantragen, dass das Kindergeld Ihnen ausgezahlt wird, denn dieses steht grundsätzlich demjenigen zu, bei dem die Kinder leben.


Leider ergeben Ihre Angaben keine ausreichende Grundlage für eine Prüfung, ob und inwieweit der Vater bzw. Ehemann Ihrer Tochter tatsächlich unterhaltspflichtig ist. Da Ihre Tochter aufgrund der Erkrankung wahrscheinlich nicht in der Lage ist, selber arbeiten zu gehen, bestehen möglicherweise auch Ehegattenunterhaltsansprüche gegen den Ehemann.

Sofern dieser nicht freiwillig zahlt, sollte umgehend eine Unterhaltsklage eingereicht werden. Ihre Tochter wird dafür aller Wahrscheinlichkeit nach Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen.
Wichtig ist dabei auch, dass er baldmöglichst aufgefordert wird, Unterhalt zu zahlen, sofern dies noch nicht geschehen ist, denn erst ab dem Zeitpunkt der Aufforderung schuldet er überhaupt Zahlungen.
Sofern seine Einkommensverhältnisse nicht bekannt sind, muss er zur Auskunft verpflichtet werden, notfalls durch eine Auskunftsklage.

Natürlich kann (und sollte) Ihre Tochter umgehend Unterstützung beantragen. Auch hierbei kann ihr ein Anwalt sicherlich helfen, wenn sie dies alleine nicht schaffen sollte.

Falls Sie weitergehende Unterstützung wünschen, können Sie mich gerne kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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