Zugewinnausgleich - ist Darlehenssumme zu berücksichtigen?
vom 20.9.2013
53 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Meine geschiedene Frau, im Folgenden Frau XY genannt und ich haben uns für eine einvernehmliche Scheidung entschieden. Nun versuchen wir den Zugewinnausgleich ebenfalls einvernehmlich vorzunehmen und auf Notar und Anwalt weitestgehend zu verzichten. ... Frau XY möchte diesen Betrag vom Endvermögen abziehen, so dass ich infolge des Zugewinnausgleichs 12.500 € weniger erhalte.