Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung
vom 22.5.2009
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Jetzt meine eigentliche Frage: Ist es überhaupt rechtens einen Patienten der damals Minderjährig war und Familien versichert im Nachhinein für die Kosten zur Rechenschaft zu ziehen, oder sind quasi die Eltern bzw. die Krankenkasse dafür zuständig? Eine weitere Frage ist für mich, ob ich durch die erstmalige Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung die Schuld quasi anerkannt habe und ob ich eine Möglichkeit habe dies zu umgehen.