Kann ein Ladengeschäft sich gegen die Veröffentlichung seiner Öffnungszeiten wehren ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Kann sich der Inhaber eines Ladengeschäftes mit normalem Publikumsverkehr gegen die Veröffentlichung seiner Öffnungszeiten auf einer Internetseite, die ihm nicht gehört wehren bzw. kann er die Veröffentlichung untersagen ? Desweiteren: Kann er gegen die Veröffentlichung weiterer Informationen, die er an anderer Stelle öffentlich bekannt gibt, z.B. Telefonnummer, Hausnummer, Straße, Ort, Internetadresse vorgehen ?