Sehr geehrter Fragender,
das Problem besteht darin, dass Sie eigentlich (fast) alles richtig gemacht haben - innerhalb des Testzeitraumes zu kündigen - jedoch die Schwierigkeit haben, das zu beweisen, wie Sie schon richtig erkannt haben.
Sie haben leider keine Kopie/Ausdruck der Kündigung. Da Sie - gerade auch bei einer möglichen Klage - die Kündigung zu beweisen haben, haben sie diesbezüglich keine Chance, per Klage vorzugehen.
Des weiteren haben Sie auf die Forderung gezahlt, sodass darin auch ein Anerkenntnis gesehen werden kann.
Da Sie im Verzug mit der Zahlung sind, müssen Sie auch die Mahn-und Inkassokosten nebst Zinsen bezahlen.
Das Widerrufsrecht wäre das einzige, das sie "retten" könnte.
Es muss Ihnen laut derzetiger herrschender Rechtsprechung die Widerrufsbelehrung in Textform zugesandt worden sein. Ist dieses nicht der Fall, ist die Frist noch nicht in Gang gesetzt bzw. es gilt die Jahresfrist.
Allerdings ist ein Widerruf ausgeschlossen, wenn man mit der Ausführung der Leistung begonnen hat - dieses wäre hier dann strittig, ob die Testphase schon dazu zählt.
Das könnte ggf. gerichtlich geklärt werden.
Problem ist allerdings, dass Sie bereits fast alles gezahlt haben und daher müssten Sie von sich aus klagen, d.h. auch alles beweisen.Sie könnten sich auch aufgrund des Restes verklagen lassen, dann kehrt sich die Beweislast ggf. um.
Es besteht daher eine geringe Aussicht auf Erfolg, allerdings bedenken Sie dabei jedoch die Kosten, die gerade bei diesem Streitwert höher sein können als die Gesamtforderung (es sei denn, Sie haben eine Rechtschutzversicherung), falls die Gerichte die Testphase bereit als "Ausführung" sehen.
Ich bedaure, Ihnen keine rosigeren Ausichten geben zu können, hoffe, Ihnen jedoch einen Einblick gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Corina Seiter
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