Abmahnung / Wettbewerbsrecht / Internet-Domain
vom 17.4.2012
25 €
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Auch die noch in der Gruppe verbleibenden Mitglieder wurden bis heute nicht über die Änderung informiert weshalb es also nach außen hin für unbeteiligte Dritte immer noch den Anschein macht es handle sich um eine offizielle Facbeook-Grupp der Domain www.xyz.de. Da meines Erachtens durch die Umbenennung von xyz.de in xyz-de nach wie vor ein direkter schadhafter Rückschluss auf die Domain www.xyz.de getroffen werden kann, und ich dies ausdrücklich nicht wünsche und Herrn Schmidt auch so mitteilte, möchte ich als Domaininhaber von www.xyz.de den Gründer u.