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vom 6.4.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrter Anwalt, ich betreibe seit Jahren mit grossem Werbeaufwand eine Website mit dem Namen www.laserboerse.de /com/ org/ net. Die Bekanntmachung dieser Adresse erforgte auf dem Postweg zu den Ärzten und kostete mehrere 10.000.-€ Nun hat sich ein meines erachtens Trittbrettfahrer aufgetan mit dem web Namen www.laser-boerse.de. Nun meine Frage: Kann ich auf Unterlassung klagen?