Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Fragen ausführlich und verständlich.
1. Anwendbares Recht: Deutschland oder Niederlande?
Entscheidend für die Frage, welches Recht auf Ihre Website Anwendung findet, ist nicht allein Ihr Wohnsitz, sondern vor allem, an welchen Personenkreis sich das Angebot richtet.
Sprache und Zielgruppe:
Wenn Ihre Website ausschließlich in niederländischer Sprache verfasst ist, keine deutschen Inhalte enthält und sich erkennbar an ein niederländischsprachiges Publikum richtet, spricht dies dafür, dass das Angebot nicht auf den deutschen Markt abzielt. In diesem Fall ist es unerheblich, dass Sie in Deutschland wohnen. Die deutsche Rechtslage findet dann grundsätzlich keine Anwendung, auch wenn die Seite technisch von Deutschland aus betrieben wird.
Beispiel: Eine niederländische Website mit .nl-Domain, ausschließlich niederländischen Texten und ohne Bezug zu Deutschland fällt nicht unter deutsches Recht.
Wohnsitz und Ausrichtung:
Sobald sich das Angebot jedoch (auch) an den deutschen Markt richtet – etwa durch deutsche Sprache, deutsche Domain (.de), gezielte Werbung für deutsche Nutzer oder Inhalte, die für deutsche Nutzer relevant sind – greift die deutsche Rechtslage.
Beispiel: Eine Website mit deutschen Inhalten oder einer .de-Domain, auch wenn sie auf Niederländisch ist, kann als auf den deutschen Markt ausgerichtet angesehen werden.
Fazit:
Solange Ihre Website ausschließlich in niederländischer Sprache gehalten ist und sich nicht an den deutschen Markt richtet, unterliegt sie grundsätzlich nicht der deutschen Gesetzgebung.
2. Anforderungen bei Anwendbarkeit deutschen Rechts
Sollte Ihre Website dennoch unter die deutsche Gesetzgebung fallen (z.B. durch Ausrichtung auf den deutschen Markt), sind folgende rechtliche Vorgaben zu beachten:
a) Impressumspflicht
Wann besteht eine Impressumspflicht?
Die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG) gilt für „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien".
Keine Impressumspflicht:
Für rein private, nicht geschäftsmäßige Websites besteht keine Impressumspflicht.
Impressumspflicht:
Sobald die Website geschäftsmäßig betrieben wird (z.B. Werbung, Verkauf, Dienstleistungen, auch unentgeltlich, aber mit einer gewissen Dauerhaftigkeit und Regelmäßigkeit), ist ein Impressum erforderlich.
Inhalt des Impressums:
Das Impressum muss die nach § 5 TMG vorgeschriebenen Angaben enthalten (Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, ggf. weitere Angaben wie Umsatzsteuer-ID).
b) Datenschutzerklärung
Wann ist eine Datenschutzerklärung erforderlich?
Sobald Sie personenbezogene Daten von Nutzern erheben oder verarbeiten (z.B. Kontaktformular, Kommentarfunktion, Tracking-Tools), ist eine Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtend.
Die Datenschutzerklärung muss transparent und verständlich über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informieren.
c) Weitere Anforderungen
Urheberrecht:
Auch bei selbstgeschriebenen Texten sollten Sie sicherstellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden (z.B. bei Bildern, Zitaten).
Jugendschutz:
Bei jugendgefährdenden Inhalten sind besondere Vorgaben zu beachten (z.B. nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag).
Zusammenfassung
1. Anwendbares Recht:
Ihre Website fällt grundsätzlich unter das Recht des Landes, auf dessen Markt sie ausgerichtet ist. Bei rein niederländischsprachigen Inhalten und Ausrichtung auf den niederländischen Markt gilt niederländisches Recht, auch wenn Sie in Deutschland wohnen.
2. Anforderungen bei Anwendbarkeit deutschen Rechts:
Sollte Ihre Website doch dem deutschen Recht unterliegen, benötigen Sie:
- Eine Datenschutzerklärung (bei Verarbeitung personenbezogener Daten)
- Ein Impressum (bei geschäftsmäßigem Betrieb, nicht bei rein privater Nutzung)
- Impressumspflicht besteht nicht für rein private, nicht geschäftsmäßige Seiten.
- Sobald Sie jedoch Werbung schalten, Produkte verkaufen oder die Seite dauerhaft und regelmäßig betreiben, ist ein Impressum erforderlich.
Sollten Sie weitere Fragen zu Details der Impressumspflicht oder zur Gestaltung der Datenschutzerklärung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
7. Juli 2025
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14:30
Antwort
vonRechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist
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