Anwaltkosten
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Im Januar 2009 erhielt ich einen Mahnbescheid über eine völlig unberechtigte Forderung in Höhe von 823,-- €. ... Jetzt bekomme ich von meinem Anwalt eine Rechnung gem. vv 3307 für den Widerspruch und gem. vv 3306 bzw 3305 wegen vorzeitiger Beendigung des Mahnverfahrens plus eine Telekomminikationspauschale von 13,00 €, insgesamt 92,82 € Brutto.