Gerne zu Ihrer Frage:
Sie schreiben nicht, wie der Titel erwirkt wurde (Versäumnisurteil, Mahnbescheid, streitiges Verfahren), so dass die Option eines Prozessbetrugs mit anschließender Liquidation gegen den oder die Betrüger noch genauer zu prüfen wäre.
Sollte der Sohn oder beide im streitigen Verfahren betrügerisch vorgetragen haben, könnte Ihre Frau Strafanzeige gegen den Junior oder auch "gegen Unbekannt" erstatten und die Staatsanwaltschaft „mit ins Boot holen", die hinsichtlich der Personen und Aufenthaltsermittlungen am wesentlich längeren Hebel sitzt. Ihre Frau kann dann als geschädigte Anzeigeerstatterin Akteneinsicht beantragen.
Ansonsten darf eine Detektei rechtlich nicht mehr, als jeder andere Bürger, das allerdings meistens mit mehr Impetus. Dasselbe gilt im Prinzip auch für Inkassofirmen, die rechtskräftige Titel mit einem Abschlag auch kaufen.
Ohne Aktenkenntnis des Zivilprozesses kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, ob Sie „das volle Programm" (welches genau?) gegen die Mutter mit Erfolgsaussicht „erneut durchziehen" können.
Es sei denn, die Forderung Ihrer Frau bestünde zur gesamten Hand gegen Junior und Mutter, bzw. eine juristische Person z.B. eine GmbH? Oder eine GbR? (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), weil Ihre Frau an diese die Rechnung erstellt hat) und die von beiden oder einzeln vertreten wird.
Bevor Ihre Frau mit einer neuen Rechnung als „verbraucht" abgewiesen wird, muss diese Frage, wer eigentlich exakt Vertragsschuldner ist, zuvorderst geklärt werden. Und das, bevor die regelmäßige Verjährung gem. § 195 BGB
nach 3 Jahren eintritt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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