Zu meiner entrüstung fand ich dann am 19.1.19 ein schreiben des gerichtsvollziehers vor, welches mir eine kopie des am 20.12.18 beantragten, dem GVZ lt Eingangsstempel am 15.1.19 zugegangenen) Pfändungs-u überweisungsbeschlusses übermittelte, der meiner bank am 18.1.19 zugestellt wurde. ... Erst auf mein mit sendebericht vom 4.2.19 deutliches aufforderungsschreiben zur herausgabe des erledigten titels und der bitte um sofortige rücknahme des pfübs unter verweis darauf, dass ich die sache zur prüfung an die rak hamm leiten werde, erfolgte eine mehr als freche antwort der gläubigervertreter, die m8r zwar den kostenfestsetzungsbeshcluss ausgehändigt haben, jedoch nun die entsprechenden angeblich notwendigen gvz kosten u forderungen von noch 80 euro aufdrücken wollen, bevor die pfändung zurückgenommen bzw das erfüllte anerkenntnisurteil ausgehändigt wird.... sehr merkwürdig, dass dies so in etwa genau der differenz von kostenfestsetzungsantrag und beschluss entspräche!?!