"Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist³ ,die für beide Vertragspartner gelten,gekündigt werden,erstmals jedoch zum 31.08.2001. -³ die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnräume beträgt derzeit 3 Monate, wenn weniger als 5 Jahre 6 Monate, nach 5 Jahren 9 Monate, nach 8 Jahren 12 Monate, nach 10 Jahren nach überlassung der Wohnräume. Meine Frage ist jetzt welche Kündigungsfrist für mich geltet da ich schon länger wie 10 Jahre in dem Haus wohne. Gelten die 12 Monate oder die nach dem neuen Gesetzt für jeden Mieter 3 Monate.