Verzicht auf Eigenbedarf aufheben
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Im Mietvertrag steht allerdings ''''Der Vermieter versichert, dass für die Wohnung kein Eigenbedarf geltend gemacht wird.'''' Dies würde ja (soweit wir wissen) auch für uns als neue Eigentümer gelten, wenn man dieser Frage hier folgt http://www.frag-einen-anwalt.de/Verzicht-der-Eigenbedarfskuendigung-gilt-das-auch-bei-Verkauf--f240716.html Die Mieter haben bereits gesagt, dass sie ausziehen werden und suchen schon nach einer neuen Wohnung (laut aktuellem Eigentümer). Wir würden dies allerdings gern rechtlich bindend & schriftlich festhalten, damit wir nicht ''''auf den Mietern sitzenbleiben'''', da wir die Nutzung des gesamten Hauses planen.