Räumungsklage einer Mietwohnung wg. Lärmbelästigung und Sachbeschädigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Unsere Vermieterin ist natürlich informiert ; sie warf ihm am 4.5.12 die fristlose Kündigung in Anwesenheit von Zeugen - einer Mitmieterin - in den Briefkasten.