. > Die Kündigung der alten Wohnung erfolgte am Freitag, den 31.10.2014 schriftlich und fristgerecht zum 31.01.2015. > Bei der Wohnungsübergabe gab es keine Probleme und kein schriftliches Protokoll. > Alles war gut, bis wir unsere Kaution von ca 1100€ zurück gefordert haben. > Auf mehrfache Nachfrage im Sommer, wurde die hälfte (knapp 550€) überwiesen. Auf mehrere Nachfragen im Dezember wurde zunächst gar nicht reagiert, irgendwann hieß es dann telefonisch, dass die Restsumme für die Sanierung von Schäden (welche schon beim Einzug vorhanden waren) verwendet werden würde. > Zusätzlich wurden uns für den Mietzeitraum vom 01.05.13-31.01.15 auch auf Nachfrage keine Nebenkostenabrechnung ausgestellt; es sind nicht einmal Erfassungsgeräte an den Heizkörpern vorhanden, sodass eine getrennte Abrechnung unmöglich ist. > Im Dezember 2015 habe ich schriftlich per Email eine Frist von 2 Wochen gesetzt, in der ich die Restsumme verlangt habe. ... Wir haben Ihre Kündigung nicht fristgemäß > erhalten.