Sehr geehrter Ratsuchender,
warten Sie ab, bis der neue Anwalt aus dem Urlaub ist und melden Sie sich keinesfalls beim gegnerischen Anwalt. Jedes Ihrer Schreiben könnte - da Sie selbst ausführen, sich nicht auszukennen - fatale Wirkungen haben, wenn Sie versehentlich etwas Unbedachtes schreiben. Daher lassen Sie es bitte sein.
Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung besteht zudem das alte Mandat noch, sodass Sie dort auch bis zur Kündigung Mandant sind und sich dann nicht mit der Gegenseite hinter dem Rücken des (Noch)Anwaltes in Verbindung setzen sollten.
Der neue Anwalt kann auch aus standesrechtlichen Gründen erst dann tätig werden, wenn das Altmandat beendet ist. So eine Mandatskündigung kann dann aber auch der neue Anwalt für Sie aussprechen und gleichzeitig darum bitten, dass der (Alt)Kollege im die Handakte zur Verfügung steht.
Daher sollten Sie nun abwarten, bis der neue Anwalt die Sache übernimmt und keinesfalls selbst Irgendetwas der Gegenseite mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
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