Miethaftung als Mitbewohner?
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Als ich 2013 feststellte, daß ich das Zimmer in keinem Fall mehr benötige schrieb ich im Mai 2013 eine Kündigung fristgemäß zum 31.07.2013 und übergab der Mitmieterin alle Schlüssel zu ihrer Verfügung. ... Kurze Zeit später erhielt ich dann ein Schreiben, daß eine fristlose Kündigung bzw. fristgemäße Kündigung zum 31.07.2013 ausgesprochen wird. ... Es kann doch nicht möglich sein, daß ich am Ende die gesamten Kosten tragen muß?!