"Rausschmiss" aus gemeinsamer Wohnung nach Trennung - kein Mietvertrag - zulässig?
beantwortet von
Diese Wohnung ist Eigentum der Tante von Person A und wird ohne schriftlichen Mietvertrag beiden Personen zur Miete überlassen, wobei ausschließlich Person B den vollen Mietzins per Dauerauftrag an Die Tante von Person A nachweisbar über einen Zeitraum von über 1,5 Jahren überweist. Frage 1: Ist unter diesen Voraussetzungen ein mündlicher Mietvertrag zwischen allen 3 Personen zustande gekommen und wenn ja: unter welchen Voraussetzungen kann, aufgrund von Trennung, Person B zum Auszug gezwungen werden und welche Fristen gelten hierfür? ... Würde dann nicht trotzdem ein mündlicher (Unter-)Mietvertrag zwischen den genannten Personen bestehen?