Die Mieter schlossen mit dem Voreigentümer ein Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht (obwohl von beiden Seiten nachweislich ein Zeitmietvertrag geplant war – man kannte jedoch die Unterschiede nicht) jedoch auf länger als 4 Jahre, somit unwirksam. ... Die Kündigung ist formal in Ordnung und wurde durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. ... Gestern kam es zu einem zufälligen Gespräch (endlich mal) in welchem man uns mitteilte, die Kündigung wäre sowieso ungültig und man suche zwar eine Wohnung, wann das jedoch zum Erfolg führen würde, wisse man nicht.